Ein geteiltes Seitengitter versperrt die Bettseite nur zur Hälfte. Sie geben ein Sicherheitsgefühl und können einen Sturz aus dem Bett verhindern. Trotzdem hat der im Bett liegende Mensch die Möglichkeit, das Bett zu verlassen und fühlt sich daher häufig nicht eingesperrt. Das geteilte Seitengitter kann von dem Pflegebedürftigen auch gut bei Lageveränderungen zur Hilfe genommen werden. Alle geteilten Seitengitter passen an die gängigen Pflegebetten. Sollte bereits ein ganzseitiges Gitter vorhanden sein, gibt es die Möglichkeit das Bettgitter nur an der Kopfseite hoch zu ziehen. So kommt es zu einer Schräge, die auch eine Barriere darstellt und das Herausfallen erschwert.
Achtung: Bettgitter stellen eine freiheitsentziehende Maßnahme dar und sollten nur mit Bedacht eingesetzt werden.
Die Aufstehhilfe/ Bettaufstehhilfe wird einfach unter die Matratze geschoben. Das Eigengewicht der Person bewirkt die Fixierung am Lattenrost und verhindert das Verrutschen. Dieses Hilfsmittel kann in jedem Bett eingesetzt werden und nicht nur im Pflegebett. Die Aufstehhilfe wird in verschiedenen Varianten angeboten. Wenn die Aufstehhilfe faltbar ist, kann der Griff auch gut mitgenommen werden (z.B. auf Reisen).
Beispiel: Geteiltes Seitengitter an einem Niedrigflurbett
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