Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es kann sein, dass sich die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auch an den Kosten der Versorgung beteiligt. Dabei ist aber genau zu überlegen, was wirklich die beste Lösung ist.
Wenn der Angehörige verreist, kann der Pflegebedürftige auch zu Hause bleiben, wenn jemand anderes für diese Zeit zur Unterstützung kommt. Dabei ist zu überlegen, ob in dieser Zeit jemand auch über Nacht in den Haushalt kommt oder täglich ins Haus kommt und sich kümmert.
Es gib auch noch folgende Alternativen:
- Der Pflegebedürftige fährt mit einem Reiseveranstalter in den Urlaub. Je nach Pflegebedarf/Hilfebedarf sollte der Reiseveranstalter ausgewählt werden. Es kann sein, dass sich die Pflegeversicherung an den Kosten der Reise beteiligt.
- Der Pflegebedürftige nutzt das Angebot einer begleiteten Individualreise.
- Der Pflegebedürftige verbringt die Zeit in einem Pflegehotel, das auch die Pflege übernimmt und Angebote zur Beschäftigung bietet. Eine gewisse Selbstständigkeit ist hier notwendig. Vor dem Urlaub ist zu klären, in welcher Höhe sich die Pflegekasse an den Kosten der Pflege beteiligen würde (z.B. mit Verhinderungspflege).
- Der Pflegebedürftige verbringt die Zeit in der Kurzzeitpflege. Kurzeitpflege bedeutet eine befristete Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Solche Plätze gibt es überall in Deutschland. Entweder befinden sich diese innerhalb der Wohnbereiche eines Pflegeheims (eingestreute Kurzzeitpflegeplätze) oder in einem Bereich der ausschließlich für diese Form der Pflege vorgesehen ist (solitäre Einrichtung). Hier ist es ebenfalls möglich, dass sich die Pflegekasse an den Kosten der Pflege beteiligt.
Für weitergehende Fragen steht unsere telefonische und die Videoberatung zur Verfügung.