Welche Fragen könnte der Gutachter für das Modul Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte stellen?

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Für das Modul Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte könnten bei der Begutachtung folgenden Fragen gestellt werden: 

  • Ist der Pflegebedürftige in der Lage, seinen Alltag selbst zu gestalten und sind für ihn Abweichungen vom gewohnten Ablauf möglich? 
  • Kann der Pflegebedürftige gut zur Ruhe kommen und schlafen? 
  • Kann der Pflegebedürftige sich selbst beschäftigen (z. B. Fernsehen)? 
  • Kann der Pflegebedürftige selbstständig die nächsten Tage und Stunden planen (z. B. am Nachmittag eine Verabredung einhalten)? 
  • Kann der Pflegebedürftige selbst mit anderen bekannten Personen Kontakt halten (z. B. die Tochter anrufen)? 
  • Kann der Pflegebedürftige mit anderen Personen, die nicht im direkten Umfeld des Pflegbedürftigen sind, selbstständig Kontakte pflegen (z. B. mit einer früheren Nachbarin Kontakt aufnehmen)? 

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