Für das Modul Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte könnten bei der Begutachtung folgenden Fragen gestellt werden:
- Ist der Pflegebedürftige in der Lage, seinen Alltag selbst zu gestalten und sind für ihn Abweichungen vom gewohnten Ablauf möglich?
- Kann der Pflegebedürftige gut zur Ruhe kommen und schlafen?
- Kann der Pflegebedürftige sich selbst beschäftigen (z. B. Fernsehen)?
- Kann der Pflegebedürftige selbstständig die nächsten Tage und Stunden planen (z. B. am Nachmittag eine Verabredung einhalten)?
- Kann der Pflegebedürftige selbst mit anderen bekannten Personen Kontakt halten (z. B. die Tochter anrufen)?
- Kann der Pflegebedürftige mit anderen Personen, die nicht im direkten Umfeld des Pflegbedürftigen sind, selbstständig Kontakte pflegen (z. B. mit einer früheren Nachbarin Kontakt aufnehmen)?