Welche Fragen könnte der Gutachter für das Modul Selbstversorgung stellen?

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Für das Modul Selbstversorgung könnten bei der Begutachtung folgenden Fragen gestellt werden: 

  • Kann sich der Pflegebedürftige selbst waschen (auch den Kopf, die Füße oder im Intimbereich)? 
  • Kann der Pflegebedürftige sich selbstständig duschen oder baden und dabei seine Haare selbst waschen? 
  • Kann der Pflegebedürftige sich selbst an- und ausziehen (Tages- und Nachtbekleidung inkl. Socken und Schuhe)?
  • Kann sich der Pflegebedürftige das Essen selbst mundgerecht zubereiten (z. B. das Fleisch klein schneiden)? 
  • Kann der Pflegebedürftige sich selbst ein Getränk eingießen?  
  • Kann der Pflegebedürftige eigenständig essen und trinken? 
  • Kann der Pflegebedürftige selbstständig eine Toilette nutzen? 
  • Falls der Pflegebedürftige an Inkontinenz leidet, kann er sich selbst helfen (z. B. den Dauerkatheterbeutel selbst leeren)? 
  • Gibt es Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme (z. B. wird der Pflegebedürftige über eine Sonde ernährt)? 

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