Welche Fragen könnte der Gutachter für das Modul kognitive und kommunikative Fähigkeiten stellen?

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Für das Modul kognitive und kommunikative Fähigkeiten könnten bei der Begutachtung folgenden Fragen gestellt werden: 

  • Erkennt der Pflegebedürftige noch die Personen aus seinem persönlichen Umfeld? 
  • Ist der Pflegebedürftige zu seiner eigenen Person und zum Ort orientiert? 
  • Kann sich der Pflegebedürftige an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen erinnern? 
  • Kann der Pflegebedürftige noch mehrschrittige Alltagshandlungen durchführen? Das Bedienen einer Kaffeemaschine ist z. B. ein solcher Vorgang. 
  • Kann der Pflegebedürftige noch alltägliche Entscheidungen selbst treffen (z. B. welche Jacke muss ich bei Regen tragen)? 
  • Kann der Pflegebedürftige verstehen, worum es im Allgemeinen geht? Kann er z. B. verstehen, dass er sich gerade in einer Begutachtung befindet? 
  • Kann der Pflegebedürftige bekannte Risiken und Gefahren erkennen (z. B. im Straßenverkehr)? 
  • Kann der Pflegebedürftige mitteilen, wenn er elementare Bedürfnisse hat, also z. B. Hunger oder Durst verspürt? 
  • Kann der Pflegebedürftige Aufforderungen verstehen? 
  • Kann der Pflegebedürftige sich am Gespräch beteiligen? 

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