Für das Modul kognitive und kommunikative Fähigkeiten könnten bei der Begutachtung folgenden Fragen gestellt werden:
- Erkennt der Pflegebedürftige noch die Personen aus seinem persönlichen Umfeld?
- Ist der Pflegebedürftige zu seiner eigenen Person und zum Ort orientiert?
- Kann sich der Pflegebedürftige an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen erinnern?
- Kann der Pflegebedürftige noch mehrschrittige Alltagshandlungen durchführen? Das Bedienen einer Kaffeemaschine ist z. B. ein solcher Vorgang.
- Kann der Pflegebedürftige noch alltägliche Entscheidungen selbst treffen (z. B. welche Jacke muss ich bei Regen tragen)?
- Kann der Pflegebedürftige verstehen, worum es im Allgemeinen geht? Kann er z. B. verstehen, dass er sich gerade in einer Begutachtung befindet?
- Kann der Pflegebedürftige bekannte Risiken und Gefahren erkennen (z. B. im Straßenverkehr)?
- Kann der Pflegebedürftige mitteilen, wenn er elementare Bedürfnisse hat, also z. B. Hunger oder Durst verspürt?
- Kann der Pflegebedürftige Aufforderungen verstehen?
- Kann der Pflegebedürftige sich am Gespräch beteiligen?