Du kannst sie zu Hause aufbewahren. Ein aktuelles Exemplar sollte Dein Hausarzt haben. Und Deine Angehörigen, besonders die, die eine Vollmacht für Dich haben, sollten darüber informiert sein, wo die Verfügung ist. Außerdem ist es sinnvoll, wenn die Menschen, die Du bevollmächtigst, auch etwas über den Inhalt der Patientenverfügung wissen. Du solltest Dich mit den Menschen, denen Du vertraust, auch Deine Bewegründe für diese Formulierungen in der Patientenverfügung kennen. Wenn Du ins Krankenhaus zur Operation musst, wirst Du meist schon bei der Aufnahme nach einer Patientenverfügung gefragt. Ein Hinweiskärtchen in der Brieftasche ist hilfreich. So wissen die Menschen im Notfall, dass Du eine Verfügung hast und wo sie zu finden ist. Du kannst auch im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, dass Du eine Patientenverfügung erstellt hast.
