Eine Patientenverfügung zu erstellen ist freiwillig und darf auch im Pflegeheim nicht verpflichtend eingefordert werden. Sie muss schriftlich hinterlegt worden sein, datiert und eigenhändig unterschrieben und am besten alle 2-3 Jahre neu datiert und unterzeichnet sein. Damit wird klar, dass Du immer noch zu den einmal getroffenen Entscheidungen stehst und nichts ändern möchtest. Der Verfasser einer Patientenverfügung muss volljährig und einwilligungsfähig sein. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, auch mündlich oder durch Gesten. Gesetzeswidrige Verfügungen, z.B. aktuell nach aktiver Sterbehilfe, sind unwirksam. Eine ärztliche Beratung ist zwar empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Auch eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Eine Patientenverfügung ist auch ohne eine notarielle Beglaubigung gültig und verbindlich. Widersetzt sich ein Arzt der Verfügung trotz Kenntnis derselben, macht er sich strafbar.
