Grundsätzlich ist jeder Mensch in Deutschland so lange geschäftsfähig, bis das Gegenteil, also die Geschäftsunfähigkeit, erwiesen ist. Dies kann im letzten Schluss nur ein Gutachter feststellen. Hilfreich ist es jedoch, die Vorsorgevollmacht so früh wie möglich auszustellen, damit der Vollmachtgeber noch den Sinn und die Tragweite dieses Dokuments erfassen kann. Wenn Du Streitigkeiten um die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht befürchtest, kannst Du den behandelnden Arzt bei der Unterzeichnung mit hinzuzuziehen. Dieser kann mit seiner Unterschrift wiederum bekundet, dass der Vollmachgeber aus freiem Willen diese Vollmacht unterzeichnet hat und sich zum Zeitpunkt der Unterschrift über die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, bewusst ist.
