Nein, die Banken stellen hier einen Sonderfall dar. Banken haben ihre eigenen Vollmachtsformulare und möchten in der Regel den Kontoinhaber und den zu bevollmächtigen Angehörigen in Person vor Ort haben, um ihre Unterschrift eigenhändig im Beisein des Bankangestellten abzugeben. Damit soll einem Missbrauch von Kontovollmachten vorgebeugt werden. Von den Banken werden in den meisten Fällen auch notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten nicht anerkannt. Deshalb auch dafür rechtzeitig vorsorgen!
