Dann solltest Du wenigstens eine Betreuungsverfügung ausstellen. Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, mit dem Du regeln kannst, wer im Falle Deiner Geschäftsunfähigkeit Deine rechtliche Betreuung übernehmen soll. Also nicht schon heute, sondern wirklich erst an dem Tag, an dem Du nicht mehr in der Lage bist, Deine eigenen Angelegenheiten zu regeln.
Auch wenn Du in Deinem familiären Umfeld jemanden hast, von dem Du auf gar keinen Fall gerichtlich betreut werden möchtest, kannst Du das in so einer Verfügung formulieren.