Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne notarielle Beglaubigung sofort gültig. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn Immobilien des Vollmachtgebers verwaltet oder verkauft werden müssen. Dafür wird zwingend eine notariell beglaubigte Vollmacht benötigt. Liegt diese nicht vor, muss eine gerichtlich bestellte Betreuung eingerichtet werden. Dafür kann dann aber auch u.U. der Vollmachtnehmer eingesetzt werden.
Bei Streitigkeiten in der Familie bzw. bei großen Vermögen empfiehlt sich jedoch auch, einen Notar hinzuzuziehen, da Vollmachten selten von den Stellen angezweifelt werden, denen sie vorgelegt werden, sondern meist von denen, die sie auch gern hätten.