Wenn der Pflegebedürftige eine Tagespflegeeinrichtung besuchen möchten oder soll, ist dies eine gute Möglichkeit, Entlastung zu nutzen.
Die Betreuung in der Tagespflege wird tageweise abgerechnet. Es ist möglich, dass ein Gast nur an einem Tag in der Woche die Tagespflege besucht. Die Kosten splitten sich auf in:
- Kosten für Pflege, Betreuung und Fahrtkosten:
- Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen (z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Mobilisation und Ernährung)
- Soziale Betreuung und Beschäftigung (z. B. gemeinsam Kochen, Basteln, Singen, Ausflüge machen)
- Notwendige medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung)
- Beförderung des Gastes (von der Wohnung zur Tagespflege und wieder zurück)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung:
- Mahlzeiten und Reinigung usw.
- Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für den Betrieb der Tagespflege sowie für notwendige Gebäude, Einrichtungsgegenstände usw. (z. B. Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Hilfsmittel)