Welche Kosten von der Tagespflege übernimmt die Pflegeversicherung?

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Der Zuschuss für den Besuch der Tagespflege hängt vom Pflegegrad ab. Beim Pflegegrad 1 werden keine Kosten übernommen. 

Pflegegrad 2: 689 € 

Pflegegrad 3: 1.298 € 

Pflegegrad 4: 1.612 € 

Pflegegrad 5: 1.995 € 

Bezahlt werden nur die Kosten für Pflege, Betreuung sowie Fahrtkosten, d.h.: 

  • Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen (z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Mobilisation und Ernährung) 
  • Soziale Betreuung und Beschäftigung (z. B. gemeinsam Kochen, Basteln, Singen, Ausflüge machen) 
  • Notwendige medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung) 
  • Beförderung des Gastes (von der Wohnung zur Tagespflege und wieder zurück) 

Die Betreuung in der Tagespflege wird tageweise abgerechnet. Es ist möglich, dass ein Gast nur an einem Tag in der Woche die Tagespflege besucht. 

Weitere Kosten werden berechnet für Unterkunft und Verpflegung (Mahlzeiten und Reinigung usw.) und sogenannte Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für den Betrieb der Tagespflege sowie für notwendige Gebäude, Einrichtungsgegenstände usw. (z. B. Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Hilfsmittel). Diese Kosten werden individuell festgelegt. 

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