Die Pflegedienste bieten ihre Pflegeleistungen in sogenannten „Leistungskomplexen“ an. Diese Preise werden individuell mit den Kostenträgern verhandelt, jeder Pflegedienst kann also je nach Träger unterschiedliche Kosten für die gleiche Leistung in Rechnung stellen. Die Leistungskomplexe sollten immer im Erstgespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinem Vertreter vor dem Abschließen des Pflegevertrages besprochen werden. Bisher beschränkten sich die Leistungskomplexe auf die Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation und Ernährung).
