Welche Leistungen könnte ein Pflegedienst noch anbieten?

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Falls noch nicht alle Leistungen durch die Pflege ausgeschöpft sind, können z.B. auch folgende Leistungen von der Pflegekasse bezuschusst werden: 

  •  Betreuungsleistungen zu Hause 
  • Betreuungsgruppenangebote 
  • Schulungen von pflegenden Angehörigen (nach § 45 SGB XI – die Kosten übernimmt die Pflegekasse) 
  • Gesprächskreise für pflegende Angehörige 
  • Vermittlung von Hausnotrufgeräten 
  • Vermittlung von weiteren Diensten (z. B. Essen auf Rädern) 
  • Gartenarbeiten und andere Dienstleistungen 

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