Falls noch nicht alle Leistungen durch die Pflege ausgeschöpft sind, können z.B. auch folgende Leistungen von der Pflegekasse bezuschusst werden:
- Betreuungsleistungen zu Hause
- Betreuungsgruppenangebote
- Schulungen von pflegenden Angehörigen (nach § 45 SGB XI – die Kosten übernimmt die Pflegekasse)
- Gesprächskreise für pflegende Angehörige
- Vermittlung von Hausnotrufgeräten
- Vermittlung von weiteren Diensten (z. B. Essen auf Rädern)
- Gartenarbeiten und andere Dienstleistungen