Die Behandlungspflege wird auch gezahlt, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt aber die Unterstützung durch einen Pflegedienst notwendig ist. Die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine entsprechende Vorordnung vorliegt. Was eine Verordnung enthalten muss, weiß jeder Pflegedienst. Er hilft auch dabei, diese vom behandelnden Arzt zu bekommen, wenn er die Versorgung übernimmt.
Zur Behandlungspflege gehören z.B.:
- Injektionen (z. B. Insulin)
- Medikamentengabe
- Wechsel eines Blasenkatheters
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Parenterale Ernährung
- Versorgung eines künstlichen Darmausgangs (Stoma)