Diese Leistungen werden beim Einsatz eines anerkannten ambulanten Pflegedienstes oder für die Tagespflege genutzt. Die Höhe der Kosten hängt vom Pflegegrad ab. Dabei kann der Betrag sowohl für die ambulante und auch für die Tagespflege komplett ausgeschöpft werden. Es handelt sich also um 2 unterschiedliche „Töpfe“.
Der ambulante Pflegedienst und die Tagespflegeeinrichtung stellen ggf. am Monatsende eine Rechnung an die Pflegekasse. Den Betrag, der den monatlichen Zuschuss der Pflegekasse übersteigt, muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen. Da von der professionellen Ausführung der Pflegeleistungen ausgegangen wird, ist die Sachleistung deutlich höher als die Geldleistung.