Je nach Pflegegrad ist die Höhe der Leistungen unterschiedlich. Der Pflegegrad wird vorher bei der Pflegeversicherung beantragt. Dazu finden sich weitere Informationen hier in der Rubrik 1000 Fragen & Antworten.
Folgende Leistungen der Pflegeversicherung sind für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch:
- Entlastungsbetrag: 125 €
- Verbrauchshilfsmittel: 40 €
- Wohnumfeld/Umbau: 4.000 €
- Wohngruppenzuschlag: 214 €
- Verhinderungspflege: 1.612 € – 2.418 €
- Kurzzeitpflege: 1.774 €
- Vollstationäre Behindertenhilfe: 266 €
Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann die z.B. Übergangspflege (nach § 39e SGB V) gewährt werden:
- Häusliche Krankenpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Kurzzeitpflege (in einer Einrichtung)
- Anschlussheilbehandlung
Außerdem gibt es noch:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistungen (z.B. wenn der Pflegedienst hilft und Pflegegeld anteilig gezahlt wird)
- Tagespflege (unabhängig von den o.g. Leistungen)
- Stationäre Pflege (wenn keine andere Versorgung mehr möglich ist)
Eine Gesamtübersicht gibt es in der Rubrik „Formulare“ unter „Leistungen der Pflegeversicherung“.