Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

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Je nach Pflegegrad ist die Höhe der Leistungen unterschiedlich. Der Pflegegrad wird vorher bei der Pflegeversicherung beantragt. Dazu finden sich weitere Informationen hier in der Rubrik 1000 Fragen & Antworten. 

Folgende Leistungen der Pflegeversicherung sind für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch: 

  • Entlastungsbetrag: 125 € 
  • Verbrauchshilfsmittel: 40 € 
  • Wohnumfeld/Umbau: 4.000 € 
  • Wohngruppenzuschlag: 214 € 
  • Verhinderungspflege: 1.612 € – 2.418 € 
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € 
  • Vollstationäre Behindertenhilfe: 266 € 

Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann die z.B. Übergangspflege (nach § 39e SGB V) gewährt werden:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Kurzzeitpflege (in einer Einrichtung)
  • Anschlussheilbehandlung

Außerdem gibt es noch: 

  • Pflegegeld 
  • Pflegesachleistungen 
  • Kombinationsleistungen (z.B. wenn der Pflegedienst hilft und Pflegegeld anteilig gezahlt wird) 
  • Tagespflege (unabhängig von den o.g. Leistungen) 
  • Stationäre Pflege (wenn keine andere Versorgung mehr möglich ist) 

Eine Gesamtübersicht gibt es in der Rubrik „Formulare“ unter „Leistungen der Pflegeversicherung“. 

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