Was bedeutet Kombinationsleistung?

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Wer beispielsweise nur einmal in der Woche einen Pflegedienst zum Duschen oder Baden benötigt, wählt die sogenannte „Kombinationsleistung“. Zunächst wird der Betrag, der für die Leistungen der ambulanten Pflege als „Sachleistung“ genutzt wird, von der Pflegekasse an den Dienstleister gezahlt. Dazu wird die Rechnung bei allen gesetzlich Versicherten an die Pflegekasse gesendet. Von dem übrig gebliebenen Betrag wird dann prozentual das Pflegegeld auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Dieser Betrag schwankt in der Regel.  

Die „Kombinationsleistung“ ist also eine Kombination aus Geld- und Sachleistung. Hier ist zu beachten, dass nach Abzug der angefallenen Kosten durch Inanspruchnahme der Sachleistung der Restbetrag nicht zu 100% an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, sondern prozentual. 

Beispielrechnung:  

Frau K. wird zweimal in der Woche vom Pflegedienst gebadet. Pro Bad werden ihr (inkl. Anfahrtspauschale) 30,25 € vom Pflegedienst berechnet. Sie hat den Pflegegrad 3 und wird ansonsten von der Nachbarin und ihrer Nichte betreut. Am Wochenende kümmert sich auch die weiter entfernt wohnende Tochter um ihre Mutter. 

Im Durchschnitt wird Frau K. also 9-mal im Monat vom Pflegedienst gebadet. Auf der Rechnung steht dann der Betrag von insgesamt 272,25 €. Als Sachleistung würde sie max. 1.298 € pro Monat erhalten. Die Kosten von 272,25 € auf der Rechnung des Pflegedienstes betragen 20,97 % der Sachleistung. Somit bleiben Frau K. noch 79,03 % des Pflegegeldes erhalten. Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 3 aktuell 545 €. Frau K. bekommt daher von der Pflegekasse ca. 430,69 € auf ihr Konto erstattet (also 79,03 % von 545 €). Dieses Geld kann sie nun nach ihren Wünschen einsetzten und ggf. an die Nachbarin als Anerkennung weitergeben. 

Wer sich konkret informieren möchte, kann im Internet nach einem Pflegegradrechner suchen. Diese sind vielfach im Netz vertreten. Bitte einfach den Begriff  “Pflegegradrechner” eingeben. 

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