Zur Ermittlung des Pflegegrades wurden 6 Module entwickelt. Die einzelnen Module werden unterschiedlich gewichtet:
- Modul 1 Mobilität: 10 %
- Modul 2 kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 15 %
- Modul 4 Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung usw.): 40 %
- Modul 5 Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen und Belastungen: 20 %
- Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 %
Es werden bei der Bewertung entweder nur das Modul 2 oder das Modul 3 berechnet, je nach Ausmaß der Beeinträchtigung. Ausschlaggebend für die Bewilligung des Pflegegrades ist das Maß der individuellen Selbstständigkeit. Eine gute Basis ist die Schilderung des Tagesablaufs des Pflegebedürftigen. Bei jedem einzelnen Modul werden bestimmte Aktivitäten berücksichtigt.