Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit sind die in den folgenden Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:
- Mobilität: z.B. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition und Umsetzen
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten: z.B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen oder Gesprächsbeteiligung
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: z.B. motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, psychischund physisch aggressives Verhalten, verbale Aggression, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen oder Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
- Selbstversorgung: z.B. Körperpflege, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Nutzung einer Toilette
- Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits– oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: z.B. Einnahme der Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, körpernahe Hilfsmittel
oder
Verbandswechsel und Wundversorgung
oder
Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen
oder
Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: z.B.: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes.