Welche konkreten Bereiche werden bei der Begutachtung für einen Pflegegrad bewertet?

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Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit sind die in den folgenden Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien: 

  1. Mobilität: z.B. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition und Umsetzen  
  1. kognitive und kommunikative Fähigkeiten: z.B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen oder Gesprächsbeteiligung 
  1. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: z.B. motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, psychischund physisch aggressives Verhalten, verbale Aggression, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen oder Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage  
  1. Selbstversorgung: z.B. Körperpflege, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Nutzung einer Toilette 
  1. Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: z.B. Einnahme der Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, körpernahe Hilfsmittel 

oder 

Verbandswechsel und Wundversorgung 

oder 

Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen 

oder  

Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften 

  1. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: z.B.: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes. 

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