Was bedeutet „Zusätzliche Betreuungsleistungen“ in stationären Pflegeeinrichtungen?

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Alle gesetzlich pflegeversicherten Bewohner einer stationären Einrichtung der Altenhilfe erhalten auf Grundlage des §§ 43, 43b SGB XI zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen. Diese zusätzlichen Leistungen werden individuell und situativ durch den Sozialen Dienst in den Pflegeeinrichtungen geplant und erbracht. Die Kosten für die zusätzlichen Betreuungskräfte werden von der Pflegekasse übernommen und sind nicht vom Pflegegrad abhängig. Du musst also dafür nicht extra zahlen.

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