Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht mehr in der Lage ist, sich in seiner Wohnung selbst zu versorgen. Manchmal genügt es nicht, was durch pflegende Angehörige und verschiedene Dienstleister sichergestellt werden kann.
Vor dem Einzug solltest Du Dich für Deinen Angehörigen unbedingt erkundigen, ob genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die Kosten der Unterbringung zu tragen. Eventuell ist dann ein Gespräch mit einem Mitarbeiter beim zuständigen Sozialamt sinnvoll. Rückwirkend können die Kosten für die Unterbringung nicht erstattet werden.