Wer trägt die Kosten bei einem Einzug?

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Grundsätzlich trägt Dein Pflegebedürftiger aus seinem eigenen Einkommen und Vermögen alle Kosten, die mit dem Einzug in eine Einrichtung verbunden sind. 

Soweit er mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft ist, erhält er Leistungen aus der Pflegeversicherung und eventuell ein einkommensabhängiges Pflegewohngeld. 

Bietet eine Einrichtung Zusatzleistungen an, die über die Regelleistungen hinausgehen, so werden diese nicht durch die Kostenträger gedeckt. Sofern Dein Pflegebedürftiger diese Zusatzleistungen in Anspruch nimmt, muss er diese selbst bezahlen.

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