Leistungen aus der Pflegeversicherung kannst Du bei der für Deinen Pflegebedürftigen zuständigen Pflegekasse beantragen. Sofern noch kein Pflegegrad vorliegt, musst Du als erstes einen Antrag dafür stellen. Die Leistungen richten sich teilweise nach dem bestehenden Pflegegrad.
Dein Antrag wird dann an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet. Dieser prüft im Rahmen einer Begutachtung in der Häuslichkeit Deines Pflegebedürftigen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.