Anschrift:
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – BDS –
Prümerstraße 2
44787 Bochum
Postfach 10 04 52
44704 Bochum
Tel.: 0234/588 97 0
Internet: www.schiedsamt.de
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich und unparteiisch ausgeübte Tätigkeit weniger wichtiger strafrechtlicher und nachbarschaftsrechtlicher Angelegenheiten. Es schlichtet straf- und zivilrechtliche Auseinandersetzungen kompetent und schnell, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und -freundlich. Es gibt in jedem Bezirk Schiedspersonen (wichtig ist der Ort/Ortsteil, in dem der Streitgegner wohnt). Name und Anschrift der zuständigen Schiedsperson kann man bei der örtlichen Polizei, dem zuständigen Amtsgericht oder auch bei den Bürgerämtern der Bezirke erfahren.
Ein geschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
Gebühr für das Schlichtungsverfahren: 10,00 € – 38,00 € (abhängig vom Erfolg und der Schwierigkeit der Schlichtungsverhandlung)
Auslagenersatz: ca. 12,50 € (Schreibkosten/Porto/Telefon)
Bei Antragstellung zu entrichtender Kostenvorschuss: 40,00 €
Hinweis: Einige Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten.