Umzug in eine Barrierefreie Wohnung: Die Pflegekasse kann sich auch an den Umzugskosten beteiligen. Falls eine Anpassung der neuen Wohnung notwendig ist, kann auch der Umzug bezuschusst werden. Damit soll der Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung verhindert werden.
Wohnst Du zur Miete, solltest Du unbedingt die geplanten Umbaumaßnahmen mit dem Vermieter absprechen. Die Zustimmung Deines Vermieters zum Umbau sollte Dir schriftlich vorliegen.
Wohnen mehr als drei Pflegebedürftige in einer Wohnung, ist der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung möglich. Der Höchstbetrag bei liegt bei von 16000,- € pro Wohnung oder Hausgemeinschaft. Pro Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad dürfen max. 4000 € gewährt werden. Dieser Zuschuss kann auch bei privat organisierten Wohngemeinschaften mit Pflegebedürftigen genutzt werden. Du kannst Dich auch weiter zum Wohnen im Alter informieren hier bei Lidaa unter der Rubrik 1000 Fragen & Antworten /Schlagwort: Wohnen im Alter.
Es werden nur die notwendigen Kosten, aber keine reinen schönheitsverbessernden Arbeiten bezuschusst bzw. erstattet (auch wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist).
Ein Beispiel: Es wird eine bodengleiche Dusche eingebaut. Dafür mussten Fliesen ersetzt werden. Diese Fliesen passen optisch nicht zu dem Rest des Bades. Möchtest Du die restlichen Fliesen aus ästhetischen Gründen auch ersetzten, so ist das eine Verschönerung und die zusätzlichen Kosten musst Du selbst tragen.
Um für an Demenz erkrankte Menschen ein sicheres Wohnumfeld zu schaffen und Orientierung zu geben, sind manchmal noch andere Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen notwendig, Z.B. Herdsicherung. Weitere Hilfestellungen dazu findest Du in unserer Rubrik Menschen mit Demenz oder unter der Rubrik Checklisten.