Ein Zuschuss kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Diese müssen erneut bei der Pflegekasse beantragt werden.

Ein Zuschuss kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Diese müssen erneut bei der Pflegekasse beantragt werden.