Jeder hat das Recht, gegen einen vorliegenden Bescheid einer Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch einzureichen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel 28 Kalendertage. Erfolgreicher ist der Widerspruch meist, wenn eine Begründung erfolgt.

Jeder hat das Recht, gegen einen vorliegenden Bescheid einer Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch einzureichen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel 28 Kalendertage. Erfolgreicher ist der Widerspruch meist, wenn eine Begründung erfolgt.