Wenn die im Pflegegutachten benannten privaten Hilfen z.B. wegen Urlaub oder Krankheit an der Pflege gehindert sind, können Leistungen für eine andere Pflegekraft von der Pflegeversicherung übernommen werden. Dafür ist immer ein Antrag notwendig, der allerdings auch rückwirkend gestellt werden kann.
