Wird ein Pflegegrad per Gutachten anerkannt und die Hilfen erfolgen ausschließlich durch private Personen, wird ab Pflegegrad 2 ein monatlicher Geldbetrag gezahlt.

Wird ein Pflegegrad per Gutachten anerkannt und die Hilfen erfolgen ausschließlich durch private Personen, wird ab Pflegegrad 2 ein monatlicher Geldbetrag gezahlt.