Pflegeberatung nach § 37,3 – wenn die Betroffenen keine weitere Hilfe in Anspruch nehmen, sondern ausschließlich das Pflegegeld beziehen.

Pflegeberatung nach § 37,3 – wenn die Betroffenen keine weitere Hilfe in Anspruch nehmen, sondern ausschließlich das Pflegegeld beziehen.