Bei Pflegegeldempfängern gesetzlich vorgeschriebene Beratung. In Pflegegrad 2 & 3 muss dieser halbjährlich erfolgen, bei Pflegegrad 3 & 5 muss er vierteljährlich erfolgen. Wird der Besuch nicht mittels eines speziellen Formulars der Pflegekasse nachgewiesen, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Während der Corona-Pandemie durfte diese Beratung auch telefonisch oder per Video erfolgen.
