Bis 2021: Medizinischer Dienst der Krankenkassen, nimmt die Begutachtungen für den Pflegegrad im Auftrag aller gesetzlichen Krankenversicherungen vor. Aktuell lautet die Bezeichnung MD: Medizinischer Dienst

Bis 2021: Medizinischer Dienst der Krankenkassen, nimmt die Begutachtungen für den Pflegegrad im Auftrag aller gesetzlichen Krankenversicherungen vor. Aktuell lautet die Bezeichnung MD: Medizinischer Dienst