Als Grundpflege werden die pflegerischen Hilfestellungen bezeichnet, die erfolgen müssen, damit der Pflegebedürftige grundlegend versorgt ist. Die ist z.B. die Hilfestellung beim Waschen, Duschen oder auch beim Nutzen der Toilette.

Als Grundpflege werden die pflegerischen Hilfestellungen bezeichnet, die erfolgen müssen, damit der Pflegebedürftige grundlegend versorgt ist. Die ist z.B. die Hilfestellung beim Waschen, Duschen oder auch beim Nutzen der Toilette.