Die gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn Du für Dich nicht mehr selbst entscheiden kannst und es keine Vollmacht oder Generalvollmacht gibt. Bitte informiere Dich weiter dazu unter der Rubrik „Neu in der Pflegesituation“

Die gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn Du für Dich nicht mehr selbst entscheiden kannst und es keine Vollmacht oder Generalvollmacht gibt. Bitte informiere Dich weiter dazu unter der Rubrik „Neu in der Pflegesituation“