Beratung nach § 37, 3 SGB XI

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Wenn Dein Pflegebedürftiger einen Pflegegrad 2 oder höher hat und Du keine Hilfe z.B. durch einen Pflegedienst nutzt, ist diese Beratung verpflichtend. Es kommt eine Pflegekraft in die Häuslichkeit und schaut sich die Pflegesituation an. Du kannst Fragen stellen. Es muss immer ein Formular ausgefüllt werden. Diesen Nachweis findest Du auch in unserer Rubrik Formulare Beratungsbesuch nach § 73, 3 SGB XI“. Bei dem Besuch handelt es sich nicht um die Begutachtung für einen Pflegegrad.  

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