z.B. die Gabe von Medikament, Injektionen oder die Versorgung von Wunden. Bei gesetzlich Versicherten kann diese über das SGB V abgerechnet werden (Krankenkassenleistung).

z.B. die Gabe von Medikament, Injektionen oder die Versorgung von Wunden. Bei gesetzlich Versicherten kann diese über das SGB V abgerechnet werden (Krankenkassenleistung).