Theoretisch könnte er das schon, aber solange Du in der Lage bist, diesem Handeln zu widersprechen, kannst Du alle Entscheidungen ablehnen oder, so bereits getroffen, wieder rückgängig machen. Du bist auch jederzeit berechtigt, die erteilte Vollmacht zu widerrufen, wenn Du dem Bevollmächtigten nicht mehr traust.
