In der Vollmacht kann der Vollmachtgeber genau festlegen, in welchen Bereichen der Vollmachtsempfänger tätig werden kann. Werden alle Bereiche freigegeben, kann der Bevollmächtigte:
- Aufgaben erledigen, z.B. Anträge unterschreiben, Widersprüche einlegen, einen Vertrag kündigen oder einen neuen unterzeichnen, den Vollmachtgeber vor Gericht, bei Behörden, Versicherungen etc. vertreten, Post entgegennehmen (auch persönlich zuzustellende) usw.
- Erkundigungen einholen, z.B. den Arzt oder im Krankenhaus nach genauen Diagnosen und Behandlungsoptionen nachfragen, bei Versicherungen die Werte erfragen.
- Entscheidungen treffen, z.B. den Einzug in ein Pflegeheim in die Wege leiten, Therapien zustimmen oder ablehnen, begonnene Therapien abbrechen.