Was kann man mit der Vorsorgevollmacht für den Vollmachtgeber erledigen?

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In der Vollmacht kann der Vollmachtgeber genau festlegen, in welchen Bereichen der Vollmachtsempfänger tätig werden kann. Werden alle Bereiche freigegeben, kann der Bevollmächtigte: 

  1. Aufgaben erledigen, z.B. Anträge unterschreiben, Widersprüche einlegen, einen Vertrag kündigen oder einen neuen unterzeichnen, den Vollmachtgeber vor Gericht, bei Behörden, Versicherungen etc. vertreten, Post entgegennehmen (auch persönlich zuzustellende) usw. 
  1. Erkundigungen einholen, z.B. den Arzt oder im Krankenhaus nach genauen Diagnosen und Behandlungsoptionen nachfragen, bei Versicherungen die Werte erfragen. 
  1. Entscheidungen treffen, z.B. den Einzug in ein Pflegeheim in die Wege leiten, Therapien zustimmen oder ablehnen, begonnene Therapien abbrechen. 

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