Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, das einen Menschen berechtigt für einen anderen Menschen Dinge offiziell zu erledigen (z.B. Anträge stellen), Erkundigungen einzuholen (z.B. über Diagnosen des Vollmachtgebers) und Entscheidungen zu treffen (z.B. Einwilligung in Therapien). Sie gilt sofort, wenn der Vollmachtsempfänger sie in Händen hält und nicht erst in dem Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. Deshalb sollte man sich gut überlegen, wem man so viel Vertrauen schenkt, dass man ihm eine Vorsorgevollmacht ausstellt.
