Der Medizinische Dienst der jeweils zuständigen Pflegekasse (MDK) oder in Ausnahmefällen das Gesundheitsamt stellen auf Antrag Deines Pflegebedürftigen vor dem Einzug in eine Altenhilfeeinrichtung fest, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben und ein stationärer Aufenthalt tatsächlich notwendig ist. Für alle Privatversicherten prüft dies MEDICPROOF (der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherer).
Nach dieser Einstufung in den Pflegegrad bemisst sich die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der vom MDK bzw. von MEDICPROOF festgelegte Pflegegrad ist für die Pflegekasse, das Sozialamt und die Altenhilfeeinrichtung bindend.
Mit unserem Pflegegradrechner auf lidaa kannst Du schnell prüfen, welcher Pflegegrad vermutlich erreicht wird.
Wer bereits vor dem 1. Januar 2017 eine Pflegestufe hatte, behält weiterhin Ansprüche. Hier wird eine automatische Umstellung auf die Pflegegrade erfolgen. Anders als bisher unterscheidet sich der Eigenanteil für den Pflegeplatz in den Graden 2-5 für den Pflegebedürftigen nicht mehr.