Die Maßnahmen müssen immer im Vorfeld bei der Pflegekasse beantragt und vom Gutachter befürwortet werden. In der Regel müssen dann zwei Kostenvoranschläge bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Achtung: Erst wenn die Genehmigung vorliegt, sollte mit dem Umbau begonnen werden. Rückwirkend darf eine Genehmigung oft nicht erteilt werden.