Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen, die für den Verbleib des Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld oder für die Pflege dort notwendig sind bzw. die Pflege erheblich erleichtern.
Ziel kann auch sein, eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder her zu stellen/zu erhalten.
Die Pflegekasse zahlt maximal 4000,-€ pro Maßnahme.
Achtung: Zu einer Maßnahme zählen alle notwendigen Arbeiten, die in der gegenwärtigen Situation erforderlich sind. Ein Beispiel: Sind eine Türverbreiterung und der Einbau eines Treppenlift erforderlich, gilt dies als eine Maßnahme.