Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und kein anderer vorrangiger Kostenträger vorhanden ist.
Ein Beispiel: Der pflegebedürftige Mensch ist noch berufstätig und hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. In diesem Fall gibt es wahrscheinlich einen anderen Kostenträger für die Umbaumaßnahmen.